Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Klaroventa Autos GmbH, Hamburg (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Klaroventa“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Kunde“). Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Klaroventa. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Mit Unterzeichnung des Hochzeitsvertrags akzeptiert der Kunde diese AGBs in ihrer aktuellen Fassung.
Klaroventa bietet spezialisierte Dienstleistungen an, die ausschließlich auf folgende Kernbereiche beschränkt sind: 1) Day-of Coordination (Tageskoordination), 2) Auswahl von Locations und Lieferanten (Venue & Vendor Selection), 3) Intime Zeremonien und Elopements, 4) Destination Weddings, 5) Floristik und Dekoration Design sowie 6) Full Wedding Planning (Komplettplanung). Jeder Leistungsauftrag wird durch einen individuellen Leistungsbeschrieb definiert. Änderungen im Umfang des Auftrags während der Planungsphase unterliegen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Honorare führen. Alle externen Dienstleister, wie z.B. Fotografen oder Caterer, agieren als unabhängige Unternehmer; Klaroventa vermittelt lediglich und übernimmt keine Gewähr für deren Leistungen.
Die Haftung von Klaroventa ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies umfasst insbesondere Schäden an der Hochzeitsdekoration, Verspätungen von Lieferanten oder Ausfälle Dritter. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn oder immaterielle Nachteile durch die Nichtzustande kommen einer „perfekten“ Veranstaltung. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist gesetzlich geregelt, schließt jedoch Schäden aus, die auf höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse, Pandemien) beruhen.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Alle Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogener Daten erfolgen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu Ihren Hochzeitsplänen, Gästeliste und Zahlungsinformationen, finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung. Klaroventa verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller Kundendaten und gibt diese nur an Dritte weiter, sofern dies zur Vertragsabwicklung (z.B. an ausgewählte Lieferanten) notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Alle von Klaroventa erstellten Entwürfe, Moodboards, Layouts, Dekorationsskizzen und spezifischen Konzepte für florale Arrangements sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Werke durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen der beauftragten Hochzeit gestattet. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an andere Dienstleister oder öffentliche Präsentation ohne schriftliche Erlaubnis von Klaroventa ist untersagt. Das Urheberrecht an von uns geschaffenen individuellen Dekorationen verbleibt bei Klaroventa, während das Eigentum an den physischen Objekten mit Übergabe auf den Kunden übergeht.
Der Auftrag kann nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, z.B. bei massiver Verzögerung der Leistungen oder Zahlungsverzug des Kunden. Bei einer Stornierung durch den Kunden vor der Hochzeit gelten folgende gestaffelte Gebühren: Bis 6 Monate vor dem Termin 50% des Gesamthonorars, bis 3 Monate vor 75%, bis 1 Monat vor 90%. Ab einem Zeitraum von weniger als vier Wochen vor dem Hochzeitstag werden 100% des vereinbarten Honorars fällig. Bereits geleistete Anzahlungen und aufgelaufene Kosten für bereits beauftragte externe Lieferanten (z.B. Blumen, Location-Miete) sind vom Kunden zu tragen.
Maßgebliches Recht ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Hamburg zuständig. Wir empfehlen jedoch vorab eine gütliche Einigung.
Als Dienstleister gewährleisten wir die ordnungsgemäße Ausführung unserer Planungs- und Koordinationsleistungen. Bei Mängeln in der Dienstleistung hat der Kunde das Recht, diese innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Wir verpflichten uns, Beschwerden innerhalb von 10 Werktagen zu bearbeiten. Im Sinne des Verbraucherschutzes weisen wir darauf hin, dass Verbraucher nicht auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte verzichten können. Bei Unzufriedenheit mit der Dienstleistung bieten wir ein internes Beschwerdeverfahren an, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.